Zitat:
Die dauerhafte Überschreitung (Bemessenszeitraum 6 Monate) der maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar, unter manchen Umständen sogar eine Straftat.
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Sag das meiner Freizeit nicht, sonst verklagt die mich noch.
Ist 1/2 Stelle Arbeit +Vollzeit Uni +bissl Partyorganisiererei und Besoffenerausgekehre am Wochenende.